Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen der Budde Medien GmbH

Artikel 1: Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden AGB gelten für alle Geschäfts-beziehungen der Budde Medien GmbH mit Unternehmern gem. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Kunde genannt) und finden auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen sowie sonstige Leistungen der Budde Medien GmbH Anwendung.

1.2 Alle Lieferungen und Leistungen der Budde Medien GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder zusätzliche AGB der Kunden erkennt die Budde Medien GmbH nicht an. Diese gelten nur insoweit, als dass die Budde Medien GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung in Textform durch die Geschäftsführerin oder eines von Budde Medien GmbH schriftlich Bevollmächtigten maßgebend.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag, sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

Artikel 2: Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist die Budde Medien GmbH
Adresse: Von-der-Kuhlen-Str. 56, 58642 Iserlohn
Tel.: 02374 920 10 30
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Artikel 3: Vertragsabschluss

3.1 Sämtliche Angebote, Informationen und Inhalte dieser Website sowie unserer Kataloge, Preislisten, Prospekte, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften sind freibleibend und unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für die Budde Medien GmbH nicht verbindlich. Ebenso unverbindlich sind die in Katalogen-, Preislisten und anderen Unterlagen der Budde Medien GmbH enthaltenen Abbildungen und Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und sonstigen Angaben und Informationen. Sie werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Die Budde Medien GmbH gibt nach Aufforderung bzw. Anfrage des Kunden ein Vertragsangebot ab und hält sich 14 Tage an dieses Vertragsangebot gebunden. 3.3 Aufträge werden durch den Kunden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder elektronischer Auftragsbestätigung per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3.5 Sollte die Auftragsbestätigung des Kunden vom Angebot der Budde Medien GmbH abweichen, so ist die Budde Medien GmbH an das ursprüngliche Angebot nicht mehr gebunden, auch falls sich die Abweichung nur auf untergeordnete Punkte bezieht.

Artikel 4: Auftragsablauf

4.1 Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung nimmt die Budde Medien GmbH die Arbeit auf und erstellt einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten, Druckvorlagen usw. werden dem Kunden zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat das Recht, nach Einsichtnahme des Entwurfs, Änderungen oder Nachbesserungen zu verlangen, welche sich ausschließlich auf die zuvor besprochenen Details beziehen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes. 4.2 Liefertermine und Terminabsprachen gelten nur als annähernd vereinbart und haben in keinem Fall die Bedeutung eines Fixgeschäfts. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. 4.3 Die Budde Medien GmbH teilt dem Kunden mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht ist und abgenommen werden kann. 4.4 Der Kunde ist nach Zugang der Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich abzunehmen und darf sie nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. 4.5 Die erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als vertragsgemäß abgenommen und werden in Rechnung gestellt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung der Fertigstellungserklärung (auch in elektronischer Form) keine Abnahmeerklärung abgibt und sich auch sonst nicht äußert.

Artikel 5: Höhere Gewalt

5.1 Soweit höhere Gewalt die Budde Medien GmbH oder den Kunden betrifft, kommt die betroffene Partei bezüglich der von höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen nicht in Verzug, und ihre Pflicht zur Erfüllung bzw. rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtungen wird für die Dauer der höheren Gewalt automatisch ausgesetzt. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Klausel gilt höhere Gewalt nicht für die Verpflichtung der Parteien, vertragsgemäße Zahlungen an die Gegenpartei zu leisten. 5.2 „Höhere Gewalt“ bezeichnet Ereignisse oder Umstände aller Art, die a. sich der angemessenen Kontrolle der sich auf höhere Gewalt berufenden Partei entzieht, b. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weder wirksam noch billigerweise vorhersehbar waren, c. keine Handlungen, Ereignisse oder Bedingungen darstellen, deren Risiken oder Folgen die betroffene Partei ausdrücklich übernommen hat, und die d. trotz umgehender Anwendung gebotener Sorgfalt durch die sich auf höhere Gewalt berufende betroffene Partei weder unschädlich gemacht noch behoben, abgewendet, verrechnet, verhandelt oder anderweitig überwunden werden können und bezeichnet, unter Berücksichtigung des Vorstehenden, Ereignisse oder Umstände oder das Zusammentreffen von Ereignissen oder Umständen aller Art. 5.3 Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere sein: a. Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Erdbeben, Blitzschlag, Hagel und ähnliche Unglücksfälle, b. Krieg, Feindseligkeiten, Invasion, feindliche Handlungen und innere Unruhen, c. Krankheiten und Seuchen (Epidemien), d. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, e. Streik oder Aussperrung, f. Rebellion, Aufruhr, Terrorismus, Revolution, Aufstand, militärische oder widerrechtliche Machtergreifung und Sabotage, g. Brand, Kampfmittel, Sprengstoffe, ionisierende Strahlung oder Kontamination durch Radioaktivität, soweit sie nicht auf die Verwendung solcher Kampfmittel, Sprengstoffe, Strahlung oder Radioaktivität durch die betroffene Partei zurück-zuführen sind, h. Einschränkungen aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Beschlüssen (nicht infolge von Verstößen, Nichterfüllung oder Verschulden der betroffenen Partei), die trotz aller zumutbaren Bemühungen der betroffenen Partei, die Auswirkungen solcher Ereignisse zu verhindern oder abzumildern, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verzögern oder unterbrechen, vorausgesetzt, das Ereignis höherer Gewalt ist weder insgesamt noch teilweise durch Versäumnis, Unterlassung oder Nachlässigkeit der betroffenen und sich auf höhere Gewalt berufenden Partei entstanden. 5.4 Ist oder wird eine Partei voraussichtlich durch höhere Gewalt an der Erfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so zeigt sie der anderen Partei das Ereignis oder die Umstände, welche die höhere Gewalt darstellen, unter Angabe der Pflichten an, an deren Erfüllung sie gehindert ist oder sein wird. Diese Anzeige hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, nachdem die Partei von dem relevanten Ereignis oder den Umständen höherer Gewalt, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Nach Abgabe dieser Anzeige ist die Partei von der Erfüllung dieser Pflichten befreit, solange die höhere Gewalt sie daran hindert. 5.5 Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt bemühen sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen und bemühen sich jederzeit nach besten Kräften, die sich aus dem Ereignis höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen zu minimieren. Wird die Budde Medien GmbH durch ein Ereignis höherer Gewalt, das sie dem Kunden angezeigt hat, an der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert, und entstehen aufgrund dieses Ereignisses höherer Gewalt Verzögerungen und/oder Kosten, hat die Budde Medien GmbH Anspruch auf: a. eine angemessene Anpassung des vereinbarten Zeitplans und der Meilensteine um die Dauer der Verzögerung, falls sich die Lieferungen und Leistungen verzögern oder verzögern werden, sowie auf b. die Erstattung von Kosten, die aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt in angemessener Höhe anfallen. 5.6 Wird die Erfüllung eines wesentlichen Teils der vertraglichen Pflichten einer Partei durch höhere Gewalt, die sie der anderen Partei angezeigt hat, für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Monaten oder für mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als drei Monaten aufgrund desselben angezeigten Ereignisses höherer Gewalt verhindert, so kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden. Soweit nicht bereits vom Kunden bezahlt, hat dieser im Falle einer solchen Beendigung nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung folgende Beträge an die Budde Medien GmbH zu zahlen: a. die für sämtliche vertragsgemäß erbrachten Lieferungen und Leistungen fälligen Beträge; und b. die Kosten – einschließlich Transportkosten – für Geräte und Materialien, die für die Lieferungen und Leistungen bestellt und dem Verkäufer geliefert wurden oder zu deren Abnahme er verpflichtet ist; die betreffenden Lieferungen und Leistungen gehen mit der Bezahlung durch den Kunden in dessen Eigentum über; sowie c. sämtliche anderen nachweislich angefallenen Kosten, die direkt aus einer solchen Beendigung resultieren, wie beispielsweise von Subunternehmern geltend gemachte Stornierungsgebühren. Ungeachtet der Zahlungspflicht des Kunden ist die Budde Medien GmbH jederzeit im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Abwendung, Minimierung oder Minderung von Verlusten zur anderweitigen Nutzung oder Veräußerung von Produkten und Dienstleistungen verpflichtet, die nicht bereits an den Kunden geliefert wurden und deren Lieferung nicht in dessen Interesse liegt. 5.7. Die Budde Medien GmbH kann sich im Falle von „höherer Gewalt“ nicht auf die Haftungsbeschränkung berufen, wenn ein Fall der unbedingten Haftung vorliegt, wie in 12.1 geregelt.

Artikel 6: Preise, Zahlung und Fälligkeit

6.1 Alle Preise sind in Euro und verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben und Steuern. 6.2 Dem Kunden stehen die bei Abschluss des Bestellprozesses angezeigten oder ausdrücklich vereinbarten Zahlungsarten zur Verfügung. 6.3 Falls eine Abbuchung vom Kunden per Lastschrifteinzug aus vom Kunden zu vertretenen Gründen scheitert, hat der Kunde der Budde Medien GmbH die durch die Rückbelastung entstehenden Bearbeitungsgebühren zu erstatten. 6.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, es sei denn, dass eine andere Zahlungsfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Entgeltliche Dienstleistungen unterliegen darüber hinaus festgelegten Abrechnungsperioden von grundsätzlich 12 Monaten. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall im Voraus. Die jeweils erste Abrechnungsperiode beginnt mit dem Vertragsschluss für die betroffene Leistung bzw. Vergabe. Davon abgesehen ist die Budde Medien GmbH berechtigt, Zwischenrechnungen zu erteilen und Teilzahlungen zu verlangen. Davon wird die Budde Medien GmbH Gebrauch machen, sofern der Auftrag mehr als 6 Monate in Anspruch nimmt. 6.5 Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf angefallenen Schuldzinsen verwandt, sofern der Käufer keine Bezeichnung trifft, welche Schuld getilgt wird. 6.7 Kommt es durch den Kunden zu unpünktlichen Zahlungen tritt Verzug ein. Die Budde Medien GmbH behält sich vor, Dritte mit dem Einzug der Forderungen zu beauftragen. Die Kosten hierfür gehen dann zu Lasten des Kunden. 6.6 Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der Budde Medien GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. 6.7 Ein Zurückbehaltungs- oder ein Leistungsverweigerungsrecht ist nur statthaft, wenn der Gegenanspruch, auf den sich das Leistungs-verweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht bezieht, unbestritten und rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 6.8 Die Budde Medien GmbH ist berechtigt, als Sicherheit des Gesamtbetrages eine Bankbürgschaft zu fordern. Die Budde Medien GmbH ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages aufzuschieben, bis der Käufer auf Verlangen die zugunsten der Budde Medien GmbH gestellten Bankbürgschaft im Original übersandt hat. 6.9 Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, ist die Budde Medien GmbH zu einer angemessenen Erhöhung der Preise berechtigt, sofern die Ware oder Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht worden ist. Diese Regelung findet keine Anwendung im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen.

Artikel 7: Obliegenheiten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Daten rechtzeitig und in der für den Auftrag geeigneten Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere die einzupflegenden Inhalte für die zu erstellenden Entwürfe. 7.2 Soweit die Budde Medien GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Budde Medien GmbH keine schriftliche Korrekturaufforderung zugeht.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich die Budde Medien GmbH das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor. 8.2 Sofern der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere sofern er mit der Zahlung der geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, hat die Budde Medien GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem die Budde Medien GmbH eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Nimmt die Budde Medien GmbH die Vorbehaltsware im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden zurück, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Kosten trägt der Kunde. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn die Budde Medien GmbH Vorbehaltsware pfändet. Die von der Budde Medien GmbH zurückgenommene Vorbehaltsware darf von der Budde Medien GmbH verwertet werden. Der Erlös der Verwertung wird mit demjenigen Betrag verrechnet, die der Kunde der Budde Medien GmbH schuldet, nachdem die Budde Medien GmbH einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat. 8.3 Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der Budde Medien GmbH die Police dieser Versicherung zur Einsichtnahme zu übergeben. 8.4. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum der Budde Medien GmbH hinweisen und sie unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit die Budde Medien GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die der Budde Medien GmbH in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde. 8.5 Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden („Verarbeitung“). Die Verarbeitung erfolgt für die Budde Medien GmbH; wenn der Wert des der Budde Medien GmbH gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert, der nicht dem Kunden gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwirbt die Budde Medien GmbH Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit die Budde Medien GmbH nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwirbt, sind Budde Medien GmbH und der Kunde einig, dass die Budde Medien GmbH Miteigentum an der Neuware im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware erwirbt und der Kunde sie unentgeltlich für die Budde Medien GmbH verwahrt. 8.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit fremdem Eigentum untrennbar zu vermischen oder zu verbinden. Geht das Eigentum durch einen solchen Vorgang auf einen Dritten über, erwirbt die Budde Medien GmbH an der Gegenleistung des Dritten, die dieser an den Kunden hierfür leisten muss, Forderungsrechte in Höhe des noch offenen Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer und sonstiger offener Nebenforderungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bei der Veräußerung von Waren, an denen die Budde Medien GmbH Miteigentumsanteile erworben hat, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Der Kunde tritt die zukünftigen Forderungsrechte bereits jetzt an die Budde Medien GmbH ab. Die Budde Medien GmbH nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist berechtigt, diese an die Budde Medien GmbH abgetretene Forderung auf seine Rechnung im eigenen Namen für die Budde Medien GmbH einzuziehen, solange die Budde Medien GmbH diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht der Budde Medien GmbH, diese Forderung selber einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Allerdings wird die Budde Medien GmbH die Forderungen nicht selbst geltend machen oder die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält, kann die Budde Medien GmbH verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und Budde Medien GmbH alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Budde Medien GmbH zur Geltendmachung der Forderungen benötigt. 8.6 Das von der Budde Medien GmbH unterbreitete Angebot sowie die von ihr hergestellten oder übergebenen Materialien, Berechnungen, Programme, Beschreibungen, Modelle und ähnliches bleiben Eigentum der Budde Medien GmbH. Dies ungeachtet der Tatsache, ob dafür Kosten in Rechnung gestellt worden sind. Die Informationen, die der Kunde erhält oder die den Herstellungsverfahren, Konstruktionsmethoden, Produkten oder ähnlichen zugrunde liegen, bleiben exklusiv der Budde Medien GmbH vorbehalten. Der Kunde garantiert, dass die vorgenannten Informationen, außer im Rahmen der Erfüllung des Vertrages, nur mit schriftlicher Duldung der Budde Medien GmbH kopiert und öffentlich zugänglich gemacht und/oder benutzt werden.

Artikel 9: Urheberrechte und Referenznachweise

9.1 Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistung ist die Budde Medien GmbH. Alle Entwürfe sowie das von der Budde Medien GmbH erstellte Werk sind urheberrechtlich geschützt, aber auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet. Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde in der Regel die uneingeschränkten Nutzungsrechte. 9.2 Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden kann individualvertraglich erweitert werden. 9.3 Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.

Artikel 10. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung und Abwicklung bei Domainvermittlungen

10.1 Für alle Punkte, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen betreffen, wird auf die AGB der jeweiligen Webhosters/Providers verwiesen. 10.2 Wünscht der Kunde die Vermittlung einer Domain, so verpflichtet er sich, die Vergaberichtlinien der zuständen Registrierungsstelle einzuhalten. Über diese wird sich der Kunde informieren und sie akzeptieren. 10.3 Verträge über Dienstleistungen werden grundsätzlich mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen, danach laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter, es sei denn es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im Einzelnen ein anderes. 10.4 Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Während der Mindestlaufzeit oder einer vereinbarten Folgevertragslaufzeit kann die ordentliche Kündigung nur zum Ende dieser jeweiligen Laufzeit erfolgen. Bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit laufen, ist die ordentliche Kündigung jederzeit unter Einhaltung der vorgenannten Frist möglich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. 10.5 Sämtliche unentgeltliche Dienstleistungen sind jederzeit, ohne Begründung und ohne die Einhaltung einer Frist kündbar. In solchen Fällen wird die Budde Medien GmbH jedoch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit Wochenfrist kündigen. 10.6 Im Falle der vorzeitigen Löschung einer Domainregistrierung oder eines erfolgreich abgeschlossenen Transfers einer Domainregistrierung in die Verwaltung eines anderen Anbieters gilt dies als ordentliche Kündigung des Domainregistrierungsvertrages zum nächstmöglichen Termin unter Berücksichtigung der Regelungen zu Laufzeiten und Kündigungsfristen. Entgeltansprüche der Budde Medien GmbH für den Zeitraum bis zum Wirksamwerden solch einer Kündigung bleiben bestehen und bereits bezahlte Entgelte für diesen Zeitraum werden nicht erstattet. Hiermit wird auch insbesondere der außerordentliche Abwicklungsaufwand für eine solche Kündigung abgegolten, welcher aus üblichen Vorleistungspflicht von der Budde Medien GmbH gegenüber den Vergabestellen sowie übrigen Dienstleistern entsteht. Leistungspflichten der Budde Medien GmbH im Zusammenhang mit der betroffenen Domainregistrierung entfallen mit dem Zeitpunkt der Löschung beziehungsweise des abgeschlossenen Transfers. Dies gilt insbesondere auch für mit der Domain verbundene E-Mail-Dienste. 10.7 Das Recht zur – erforderlichenfalls auch fristlosen – außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: nachhaltige und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten, gerichtlich – auch schiedsgerichtlich festgestellter Verstoß des Domain-Namens gegen Rechte Dritter und/oder gegen Straf- und/oder Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzliche Regelungen. 10.8 Sofern die Budde Medien GmbH das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich kündigt, ist diese insbesondere berechtigt, die Domainregistrierung umgehend in die direkte Verwaltung der Vergabestelle zu geben oder sie zu löschen. Im letztgenannten Falle erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe. 10.9 In den übrigen Fällen einer Vertragsbeendigung ist die Budde Medien GmbH zur Löschung der Domainregistrierung berechtigt, wenn nicht der Kunde spätestens bis zum Vertragsende die Domain vollständig in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat. Beauftragt der Kunde nicht die Löschung der Domainregistrierung kann die Budde Medien GmBH diese in die direkte Verwaltung der Vergabestelle übergeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für Domains in direkter Verwaltung der Vergabestelle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

Artikel 11. Gewährleistung und Mängel

11.1 Die Budde Medien GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. 11.2 Die Budde Medien GmbH verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei verschuldeter Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herausgabe des Preises oder im Fall der unverschuldeten Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 11.3 Die Budde Medien GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die für den Auftrag eingesetzten oder verwendeten Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Budde Medien GmbH haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch die verwendete Software hervorgerufen werden. 11.4. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Untersuchungspflicht umfasst auch die technische Prüfung der Funktionsfähigkeit, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Ist dem Kunden die Prüfung der technischen Funktionsfähigkeit nicht unverzüglich nach Empfang zuzumuten, so hat er die Prüfung vorzunehmen, bevor er die Ware verarbeitet, vermischt, ein- oder umbaut. Verletzt der Kunde mindestens fahrlässig seine Untersuchungs- und Prüfpflicht und verbaut, verarbeitet oder vermischt der Kunde die von der Budde Medien GmbH mangelhaft gelieferte Ware, ist die Budde Medien GmbH in jedem Fall von der Ersatzpflicht der erforderlichen Aufwendungen gem. § 439 Abs. 3 S. 1 BGB befreit. Dem Kunden steht es jedoch frei, nachzuweisen, dass die erforderlichen Aufwendungen auch bei Beachtung seiner Untersuchungs- und Prüfpflicht entstanden wären. Das Risiko, dass die Mängelanzeige rechtzeitig und vollständig zugeht, trägt der Kunde. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der Budde Medien GmbH für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der unbedingten Haftung. 11.5 Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung wegen Mängeln verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme bzw. Übergabe der Kaufsache. Für entsprechende Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch nicht, wenn die Budde Medien GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheit garantiert hat. Sie gelten auch nicht, wenn die Budde Medien GmbH mindestens fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht oder mindestens grob fahrlässig eine vertragliche Nebenpflicht verletzt hat oder, wenn die Pflichtverletzung von der Budde Medien GmbH vorsätzlich begangen wurde oder die Pflichtverletzung durch die Budde Medien GmbH die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person verursacht hat. 11.6 Gewährleistungsrechte bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß. Ebenso bestehen keine Gewährleistungsrechte für Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung/Bedienung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von dem Kunden oder Dritten unsachgemäße Veränderungen an der Vertragssache vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche. Das Gewährleistungsrecht findet auch keine Anwendung auf Mängel, die durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden hervorgerufen wurden, auf deren Richtigkeit die Budde Medien GmbH vertrauen durfte.

Artikel 12: Haftung

12.1 Die Budde Medien GmbH haftet für fachgerechte und sorgfältige Leistungserbringung und Mangelfreiheit der vertraglichen Leistung. 12.2 Die Bude Medien GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Budde Medien GmbH nur bei Verletzung der wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. 12.3 Bezogen auf Fremdeinwirkungen gilt 11.3 entsprechend

Artikel 13: Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Sämtliche im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen sind vom jeweiligen Empfänger vertraulich zu behandeln. Jede vom Vertragszweck abweichende Verwendung oder Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der offenlegenden Partei. Muss eine Partei ihren verbundenen Unternehmen, Beratern oder Subunternehmern gegenüber bestimmte Dokumente und Informationen offenlegen, so wird sie sicherstellen, dass deren Empfänger gleichermaßen Geheim-haltungspflichten unterworfen werden, die mindestens so streng sind, wie die in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten. 13.2 Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieser AGB behält sich die Budde Medien GmbH die Rechte und Befugnisse vor, die ihr aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zustehen. 13.3 Es ist dem Kunden nicht gestattet in oder an den Produkten Änderungen vorzunehmen, außer wenn sich aus der Art des gelieferten Produkts etwas anderes ergeben oder schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen sein sollte. 13.4 Alle von der Budde Medien GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen und Sachen, wie Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw., sind ausschließlich zur Benutzung durch den Kunden bestimmt und dürfen ohne die vorherige Genehmigung der Budde Medien GmbH nicht vom Kunden vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden, außer wenn sich aus der Art der zur Verfügung gestellten Unterlagen etwas anderes ergeben sollte. 13.5 Die Budde Medien GmBH behält sich das Recht vor, die eventuell aufgrund der Erfüllung des Vertrages erlangten Kenntnisse zu anderen Zwecken zu benutzen, sofern dabei Dritten keine vertraulichen Informationen zur Kenntnis gebracht werden. 13.6 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Artikel 14: Eigenwerbung

Unter Einhaltung der Geheimhaltungspflicht und Vertraulichkeit erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Budde Medien GmbH Leistungen und Lieferungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, öffentlich als Referenz zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

Artikel 15: Gerichtsstandort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Iserlohn Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Artikel 16: Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 16.1 Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit.

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